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Transportplanung
Großraumtransporte und Schwertransporte erfordern eine sorgfältige Planung, um eine optimale Transportdurchführung sicherzustellen. Wir beraten Sie im Vorfeld und planen mit Ihnen den Transportablauf und die Streckenführung. Dazu können auch Besichtigungen vor Ort, zur Überprüfung der Platzverhältnisse und der geeigneten An- und Abfahrtswegen gehören.
Für die Ausarbeitung und das Überprüfen von Transportstrecken bringen wir unsere jahrzehntelange Erfahrung aus dem Großraum- und Schwertransport ein, um die bestmögliche Transportlösung für Sie zu finden. Die Auswahl des am besten geeigneten Transportmittels und die Festlegung der Transportabläufe sind das Ergebnis.
Transportbegleitung
Zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten sind Begleitfahrzeuge (BF) vorgeschrieben, sogenannte BF2- oder BF3-Fahrzeuge. BF3-Fahrzeuge sind zusätzlich mit einer Wechselverkehrszeichen-Anlage ausgestattet. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Transportbegleitung Ihres Großraum- oder Schwertransports.
Die bei uns zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind mit modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Die geschulten Mitarbeiter besitzen den Berechtigungsausweis der BSK zum Führen eines Begleitfahrzeuges und die entsprechende Qualifikation. Regelmäßige Nachschulungen runden ihr Know-how ab und sichern den Qualitätsstandard.
In Niedersachsen können wir als Hilfspolizei den Transport polizeiersetzend begleiten – flexibel, verbindlich und kurzfristig.
Transportgenehmigungen
Die Besorgung aller erforderlichen Transportgenehmigungen (StVO, StVZO, ArbZG etc.) für die Durchführung von Großraumtransporten und Schwertransporten gehört zu unserem Service. Wir kümmeren uns um die Anträge bis zur Erteilung der Erlaubnisbescheide. Dies gilt nicht für Deutschland, sondern selbstverständlich auch europaweit.
Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung können wir die schnelle und zuverlässige Beschaffung der Transporterlaubnisse sicherstellen. Ebenfalls organisieren und steuern wir die Abstimmung mit allen am Transportablauf Beteiligten und, falls erforderlich, um die Durchführung der verkehrslenkenden Maßnahmen, wie z. B. Aufstellen von Halteverbotsschildern, Rückbau von Kreisverkehren, Abbau von Verkehrszeichen etc.